Das Notlagenstipendium wird von einer Vergabekommission verteilt, die aus fünf Studentinnen besteht. Davon müssen mindestens zwei Frauen sein, außerdem sollen maximal zwei Mitglieder aus der gleichen Fakultät sein (Hauptfach/Wahlfakultät). So soll sichergestellt werden, dass die Vergabekommission die Studierendenschaft trotz ihrer geringen Größe möglichst gut abbildet.
Um eine gute Zusammenarbeit mit der restlichen Studierendenvertretung zu gewährleisten sollen mindestens zwei Mitglieder dem Studierendenrat angehören.
Themen:
Verfasste Student*innenschaft
Projekt-Administrator: StuRa Büro , Pauline Gabriel , Laura Anger , Phil
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