Vernetzung Nr. 2 zum Neun-Euro-Ticket am 08.06.2022
Anwesend:
Amanda Steinmaus & Tobias Zorn (LAT-Ko)
Ulrich Körber (Gast, Experte für HWVO)
Winfried Hagenkötter (FH Münster)
Lukas, Silas & Joshua (RWTH Aachen)
Florian Puttkamer & Ben Himmelrath (Universität zu Köln)
Markus Uhle (Universität Duisburg-Essen)
Ogulcan Yumusat (Universität Bielefeld)
Lara Zachej, Tim Krause & Thomas Lill (Hochschule Düsseldorf)
Lea Pleines (Folkwang Uni Essen)
Ben Eisenblätter & Katrin Krzoska (Uni Bonn)
Laura Kleber (KatHo Paderborn)
Marvin Schwarze (FH Südwestfalen)
Moderation: Tobias
Protokoll: Tobias
1. Kurzberichte der Lage vor Ort
Ulrich Körber: Habe eine Mail an Sprecher*innen der Kanzler*innen der Universitäten geschrieben und dafür geworben, dass die Umsetzung mit der Gutschrift an allen Orten möglich gemacht wird. Weiterer Punkt: Vom 9€-Ticket sollen ja bestimmte Linien ausgespart werden, ist die Frage wie sich das verhält, wenn diese im Semesterticket drin sind.
Winfried (FH Münster): Bei uns wurde sich auf die Verrechnugsmethode geeinigt, exmatrikulierende Studierende zum Wintersemester bekommen dies automatisch überwiesen. Bisher Datenaustausch mit der Universität.
Lukas (RWTH Aachen): Bei CampusOnline ein wenig komplizierter, haben jetzt aber auch eine Lösung gefunden die Gutschriftlösung zu fahren. Bei uns aber auch noch ein wenig Chaos mit Sonderstrecken.
Florian (Universität zu Köln): Zwei Gesprächsrunden mit Verwaltung seit letztem Mal. Bei uns wird das auch über Verrechnung laufen. Bei exmatrikulierenden Studierenden zum WS wird es auch über Antrag laufen.
Markus (Universität Duisburg-Essen): Leider noch nicht so weit, Uni hat zurückgemeldet, dass sie Probleme haben das zu übernehmen. Daher froh, dass das an so vielen anderen Orten funktioniert. Versuchen damit Druck auf Unileitung aufzubauen.
Ogulcan (Universität Bielefeld): Ebenfalls Verrechnungslösung, für Sonderfälle noch im Kontakt mit der Unileitung.
Thomas & Lara (Hochschule Düsseldorf): Geld wird von Hochschule auf Antrag ausgezahlt, Hochschule entwickelt gerade Online-Antrag. Großteil wird von Hochschule übernommen. Fragen: Datenschutz gerade offen, außerdem Erstattung des NRW-Tickets gerade noch ausstehend. Auf der Webseite haben wir ein FAQ eingerichtet, da super viele Fragen zum Thema kamen.
Lea (Folkwang Uni Essen): Auch bei uns stellt sich Verwaltung leider komplett quer, sind noch im Austausch, weil wir das selbst nicht stemmen könnten. Streben auch Verrechnung an.
Ben (Uni Bonn): Bei uns super viel passiert, Prozess außer Sonderfällen quasi komplett abgeschlossen. Auch Verrechnung-/Gutschriftlösung mit WS 22/23. Exmatrikulierende Studierende erhalten Post, dann kann man sich das auszahlen lassen können. Härtefälle haben wir auch weitergegeben. Läuft alles reibungslos bisher.
Laura (KatHo Paderborn): Wird über Verwaltung der KatHo NRW geregelt. Bei Leuten, bei denen keine klare Kontoverbindung war, mussten diese die nachmelden. Verrechnung war bei uns wohl nicht möglich.
2. Austausch
Ulrich Körber: An Duisburg-Essen: Bielefeld nutzt auch HiSinOne, da geht das auf jeden Fall. Ihr nutzt das ja auch, darauf noch mal hinweisen. An Folkwang Uni: Habe über Ecken auch Kontakt zu den Kanzler*innen der Kunst- und Musikhochschulen, kann gerne anbieten mein Anliegen da auch noch mal hinzuschreiben. Spannende Frage: Es fallen ja einzelne Tickets aus dem 9€-Ticket raus. Waren diese im normalen NRW-Semesterticket drin? Und fallen sie dann jetzt beim Wechsel auf 9€-Ticket raus? An Hochschule Düsseldorf: Bericht war ja, dass das auf Antrag passiert. Was passiert mit dem Geld, was nicht abgerufen wird?
Thomas (Hochschule Düsseldorf): Geld was nciht ausgezahlt wird, kommt auf Sperrkonto und wird erstmal vorgehalten für mind. 3 Jahre. Rheinbahn hat uns erklärt, dass bspw. Entschede bisher immer in unserem Semesterticket drin war, auch weiterhin drin bleibt. Frage zum Datenschutz: Härtefallanträge erfolgen ja aus sozialen Gründen. Ticket muss bei uns ja als Papierticket beantragt werden. Damit das aber nicht neu beantragt werden kann, müssen die Daten an die Hochschule weitergegeben werden. Ist die Frage ob man die Daten einfach an die Hochschule weitergeben kann, gerade wenn es um soziale Gründe geht. Jetzt gibt es beim Thema 9€-Ticket ja aber auch großen Datenaustausch. Geht das einfach so? Zum NRW-Ticket: Haben Geld schon teilweise bezahlt an's NRW-Ticket, ist die Frage wann da was zurückkommt.
Lukas (RWTH Aachen): Bei uns gibt es nur eine Matrikelnummer-Liste, dann hängen da keine Namen mit dran. Dann sind es zumindest weniger Daten, aber klären das auch noch ab.
Winfried (FH Münster): Bei uns hat die Datenschutzbeauftragte der Uni auch in früheren Fällen schon kein Problem im Datenaustausch in bestimmten Fällen als kein Problem gesehen, da es eben zur Erfüllung von bestimmten Zwecken geht. Im HG ist ja auch die Mitverwaltung des Semestertickets der Hochschule geregelt. Andersrum gibt es ja auch z. B. die Weitergabe eines Wähler*innenverzeichnisses.
Ulrich Körber: Ich vermute dazu gibt es viele unterschiedliche rechtliche Einschätzungen. Hinweis von Winfried aber gut, dass das im HG geregelt ist. Ich gehe also auch davon aus, dass das wahrsch. in diesem Fall okay ist.
Tobias (LAT-Ko): Dann noch mal auf das von Düsseldorf aufgeworfene Thema NRW-Semesterticket.
Winfried (FH Münster): Von der DB benachrichtigt worden, dass das ganze mit dem Beitrag für das Wintersemester verrechnet wird. Die DB verteilt die Beiträge wohl auch zügig weiter, sodass Rückerstattung gar nicht möglich ist.
Marvin (FH Südwestfalen): Wird bei uns auch mit Wintersemester-Zahlung verrechnet.
Lukas (RWTH Aachen): Neues Thema: Haben ja noch Sonderstrecken mit drin. Da ist gerade noch offen, ob auch diese Kosten auf 0€ gesetzt werden. Dabei geht es um 30-40€. Ist das an anderen Orten auch noch Thema?
Ulrich Körber: Auch die Sonderstrecken sind ja Teil des Semestertickets, würde mich eher auf die Position stellen, dass das da drunter dann fällt.
Lara (Hochschule Düsseldorf): Haben nächste Woche StuPa-Sitzung werden da Beitragsordnung anpassen und wollten fragen ob es von anderen Formulierungsvorschläge gibt.
Joshua (RWTH Aachen): Haben Beitrag einfach für entsprechendes Semester abgesenkt und Satz reingeschrieben, dass Rückerstattung über Hochschule läuft.
Ulrich Körber: Auf jeden Fall sollte der geändete Gesamtbetrag in der Beitragsordnung stehen. Dann Formulierung à la "Erstattung zu viel gezahlter Beiträge läuft über Verrechnung/Auszahlung" um das flexibel zu lassen.
Ben (Universität zu Köln): Haben Absatz für das Wintersemester mit dem Preis und dann neuen Absatz für das Sommersemester wo der aktuelle Absatz drin steht.
3. Weiteres Vorgehen
Auf Vorrat wird der Termin 06.07., 14 Uhr festgehalten. Dieser wird allerdings nur bei Bedarf stattfinden.
Zum Austausch dient ja auch das HWVO-Seminar am 22.06. Die Einladung hat euch per Mail erreicht.
Vernetzung zum Neun-Euro-Ticket am 18.05.2022
Anwesend:
Amanda Steinmaus & Tobias Zorn (LAT-Ko)
Ulrich Körber (Gast, Experte für HWVO)
André Oswald & Christian Osinga (Universität Bielefeld)
Winfried Hagenkötter & Thea Althaus (FH Münster)
Karina Xavier & Gerrit Pape (Universität Paderborn)
Lukas Schnelle & Simon Roß & Joshua Derbitz & Silas Ritz (RWTH Aachen)
Bernd Winter & Uwe Warda & Madita Fester & Guido Borrink (Universität Münster)
Markus Uhle & Christian Sydow (Universität Duisburg-Essen)
Susanne Hühnermund & Karima Oukaddi & Bojana Großkreuz (FH Dortmund)
Marvin Schwarze & Daniel MacDonald (FH Südwestfalen)
Florian Puttkamer (Universität zu Köln)
Tim Sulewski & Sebastian Jany (FH Aachen)
Alex Wilke & Hisham Wahidi(HS Niederrhein)
Ben Eissenblätter (Universität Bonn)
Tim Krause & Thomas Lill (HS Düsseldorf)
Petra Walbergs & Luas Moll (HHU Düsseldorf)
Kai Radant & Lorenz Buß (BU Wuppertal)
Caspar Ernst (HfM Detmold)
Antonia Landgraf & Theresa Siepe (DSHS Köln)
Laura Kleber (KatHo Paderborn)
Carsten Fedderke (FernUni Hagen)
Sarah Lück (Volkwang Universität der Künste)
Yigithan Yildirim & Marco Reichardt (TH Köln)
Till Zaschel (TU Dortmund)
Moderation: Amanda (LAT-Ko)
Protokoll: Tobias (LAT-Ko)
1. Kurzberichte der Lage vor Ort
Winfried (FH Münster): Wird mit Rückmeldung zum WS 22/23 verrechnet. Bei Exmatrikulation automatische Auszahlung, Erstsemster zahlen vollen Betrag.
Karina (Universität Paderborn): Bei uns kann das leider nicht automatisiert laufen, weil das System keine unterschiedlichen Beiträge einziehen kann.
Ulrich Körber: Tipp, falls die Hochschule sich quer stellt bei Verrechnung dies zu eskalieren mit Hochschulleitung. Wenn es anderswo möglich ist, sollte man zumindest probieren, dies vor Ort auch zu erreichen.
Christian (Universität Bielefeld): In Bielefeld wahrsch. auch Verrechnung, für Exmatrikulation müssen wir noch Lösung finden.
Madita (Universität Münster): Werden wahrsch. die Beitragsordnung ändern und zu Gutschrift für bleibende Studis. Für exmatrikulierende Studierende wird händisch über das Studierendensekretariat gelöst. Dort Antragsverfahren bei Exmatrikulation.
Markus (Universität Duisburg-Essen): Verrechnung wurde bei uns auch als nicht möglich angekündigt. Daher auch noch keine Lösung gefunden.
Joshua (RWTH Aachen): Rückerstattung auf das Guthabenkonto beim Studierendensekretariat. Von da aus Rückerstattung bzw. Bezahlung des Semesterbeitrages für das nächste Jahr möglich. Offene Fragen gibt es noch bei der Rückerstattung bzw. bei der teilweisen Rückerstattung
Susanne (FH Dortmund): Vielleicht wäre es auch möglich über die Verkehrsverbünde eine Lösung zu erwirken.
Daniel (FH Südwestfalen): Läuft bei uns wahrsch. auch auf Gutschrift hinaus.
Florian (Universität zu Köln): Bei uns wird ebenfalls die Gutschrift-Lösung angestrebt, morgen erstes offizielles Gespräch.
Tim (FH Aachen): Aktueller Stand ist ebenfalls Verrechnung, durch Absenkung des Beitrags fürs SS 2022 im System. Rückerstattungen für exmatrikulierende ebenfalls größtes Problem.
Alex (HS Niederrhein): Mehrere Treffen, aktueller Stand ist auch eine Verrechnung.
Ben (Universität Bonn): Bei uns gestaltet sich das ganze kommunikativ schwierig. Heute noch Treffen mit Rektorat.
Thomas (HS Düsseldorf): Rückerstattung auf Antrag ist aktueller Plan.
Petra (HHU Düsseldorf): Universität übernimmt die Rückerstattung an die Studierenden.
Kai (BU Wuppertal): Universität will sich nicht darum kümmern und will, dass sich die Stadtwerke Wuppertal um Rückerstattung kümmern.
Caspar (HfM): Haben aufgrund der Größe des AStAs noch keine Lösung erarbeiten können. Hoffen mit anderen OWL-ASten zusammen eine Lösung zu finden.
Theresa & Toni (DSHS Köln): Hoffen auch auf viel Input.
Laura (KatHo Paderborn): Auch kleiner AStA, daher läuft das meiste über die Verwaltung. Suchen mit dieser noch das Gespräch. Rückmeldung für WS 2022/23 ist mit altem Preis bereits veröffentlicht.
Sarah (Volkwang): Leider 4 Einschreibewesen, daher sehr kompliziert. Streben aber auch Verrechnung an.
Yigithan (TH Köln): Ebenfalls Verrechnung, für exmatrikulierende Studierende dann auf Antrag Rückerstattung.
2. Austausch
Amanda (LAT-Ko): Resümiert gibt es hauptsächlich die Lösung Verrechnung, Rückerstattung und den Traum, dass sich vielleicht Verkehrsvertriebe drum kümmern.
Ulrich Körber: Teilw. wurde Änderung der Beitragsordnung angesprochen, hierüber sollte mit den Rektoraten in Gespräch gegangen werden, um Rückerstattung rechtlich sicher zu machen. Auch die Lösung über die Verkehrsbetriebe schwierig, weil das nicht deren Aufgabe ist. Die bestmögliche Option ist wirklich die Verrechnung, hierauf sollte mit den Hochschulen hingewirkt werden. Notfalls über Eskalation. Rückerstattung über Online-Portal automatisiert ist auch vorstellbar. Auch noch mal der Hinweis, dass der Einzug der Beiträge per Hochschulgesetzt als Aufgabe bei den Hochschulen liegt. Rückerstattung rechtlich leider nicht geregelt, darauf ist aber hinzuweisen. Frage aus der Runde: Haben Studierende Anspruch auf Rückerstattung? Ich würde davon ausgehen, würde aber erstmal nicht rechtlich eskalieren.
Daniel (FH Südwestfalen): Haben auch über Gutschrift nachgedacht. Da wäre die Frage ob kurzer Absatz in Beitragsordnung reicht, dass dies eventuell abzüglich der Gutschrift ist.
Ulrich Körber: Die Erstattung bezieht sich ja auf das Sommersemester, daher sollte dies auf jeden Fall in Beitragsordnung auftauchen. Dann könnte man darauf aufbauend sagen, dass diese auch als Verrechnung mit Wintersemester passieren kann.
Petra (HHU Düsseldorf): Wie gesagt wird bei uns das ganze durch Universität übernommen. Die haben aus den Bezahlungen des Beitrags die Bankdaten und beauftragen die Bank. Kostet natürlich etwas, aber ist einfache Lösung. Aktuell ist die Rede davon, dass er AStA sich vielleicht teilweise an den Kosten beteiligen soll. Kosten allerdings wohl vertretbar.
Simon (RWTH Aachen): Wenn das Antragsverfahren gewählt wird, werden ja vielleicht nicht alle das Geld abrufen. Dann bleibt ja Geld übrig, was darf man damit machen?
Ulrich Körber: Als erstes sollte man mit diesem ganzen Geld einen Topf bilden, welcher nicht angerührt werden darf. Erste Einschätzung wäre, dass das ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsantrag ist, der würde nach 3 Jahren verjähren. Solange sollte man das Geld mindestens aufbewahren.
Madita (Universität Münster): Geld ist ja Zweckgebunden, nach Ablauf der Zeit könnte man dieses aber ja dann vlt. mit Semesterticket verrechnen. Frage noch: Muss die Beitragsordnung zwingend geändert werden? Wurden von Studierendensekretariat hierzu aufgefordert.
Ulrich Körber: Sehe das schon so, dass die Beitragsordnung geändert werden muss. Denn nur dies schafft Rechtsgrundlage für die Rückerstattungen.
Thomas (HS Düsseldorf): Nochmal die Frage, wie das mit der automatischen Rückerstattung läuft. Sehen einige Probleme, wie z. B. anderer Zahler (der Vater o. ä.). Studierende haben schon E-Mails geschrieben mit dem Hinweis, dass sie das Geld selbst zurückgezahlt haben wollen.
Ulrich Körber: Rechtlicher Anspruch liegt natürlich erstmal beim Studierenden und dieser müsste sich das mit Eltern einigen. Aber das sollte uns als ASten nicht unbedingt kümmern.
Bern (Universität Münster): Haben Idee auch immer wieder verworfen, an die Zahler die Rückzahlung zu leisten. Fragen immer aktiv nach Bankverbindung. Schafft natürlich deutlich mehr Aufwand. Auch noch mal der Verweis darauf, dass die Hochschulen durch Hochschulgesetz dazu verpflichtet sind bei Beiträgen zum Semesterticket mitzuwirken.
Kai & Lorenz (BU Wuppertal): Welche Parteien kann man noch ansprechen außer Rektorat zur Eskalation?
Ulrich Körber: In erster Linie Verwaltung & IT, dann Rektorat und ultimativ dann das Ministerium.
Karina (Universität Paderborn): Hatte ja noch die Frage geäußert, wie das mit Erstattungsanspruch aussieht. Wann wird der fällig? Können wir Verzögerungen hinnehmen oder ist Anspruch ab 01.06. da?
Ulrich Körber: Annahme im Moment: Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch. Anspruch ensteht aber erst, wenn Beitragsordnung geändert wurde. Also man muss sich da wohl eher weniger Sorgen machen, dass das rechtlich Probleme gibt. Sollte es aber hartbleibende Studierende geben, könnte man für die Extra-Erstattung organisieren.
Uwe Warda (Universität Münster): Nur kurzer Hinweis: Behandlung ist in 2. und 3. Lesung im Bundestag morgen Abend und im Bundesrat dann übermorgen.
Sammlung, mit welchen System bei welchen ASten gearbeitet wird:
- HHU Düsseldorf: SOS
- FH Dortmund: HISinOne
- HS Düsseldorf: Vorgänger von HISinOne
- FH Südwestfalen: HISinOne
- RWTH Aachen: CAMPUSonline
- Universität zu Köln: CAMPUSonline (Aber Kassensystem läuft wahrsch. unabhängig davon)
3. Weiteres Vorgehen
Nächstes Treffen: Mittwoch, 08.06., 14 Uhr