Der Arbeitskreis beteiligt sich inhaltlich, personell und finanziell (im Rahmen des dem AK zur Verfügung gestellten Budgets) an der Organisation und Durchführung des kostenlosen Tübinger Ract!festivals. Die Arbeit des Arbeitskreises Ract! soll hierbei die Förderung der politischen Bildung bewirken sowie kulturelle Teilhabe von Studierenden ermöglichen (Wahrnehmung der Aufgaben nach LHG § 65 Abs.2 Satz 2 Ziffer 1 [„kulturelle Belange“] und 3 [„Förderung der politischen Bildung“]). Über den AK Ract! wird die Mitveranstalterschaft des Studierendenrats verwirklicht.
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