Ob Leipzig und anderswo: Solidarität mit allen von Repressionen betroffenen Student*innen!

In der konstituierenden Sitzung des Studierendenrat Tübingen verlas ein Mitglied folgende persönliche Stellungnahme bezüglich des Verhaltens der Universität Leipzig bei der Kritischen Einführungswoche. Spontan schlossen sich 10 weitere Mitglieder der Stellungnahme an. Hier der zu Protokoll gegebene Wortlaut:

An der Universität Leipzig wurden mit Verweis auf die FDGO zwei Veranstaltungen der Kritischen Einführungswoche der dortigen Studierendenvertretung die Räumlichkeiten entzogen. Wie den Pressemitteilungen der KEW (Kritische Einführungswoche) Leipzig und der Uni Leipzig zu entnehmen ist, hat die Universität versucht, inhaltlich über das Mittel der Bereitstellung von Räumen in die Veranstaltungen der Studierendenschaft einzugreifen. Wir sehen diese Versuche, das Handeln von Studierendenschaften rektoratsseitig zu steuern mit großer Sorge und solidarisieren uns mit den von dieser Repression betroffenen Studierenden. Noch mehr bestürzt uns das Eindringen von Polizist*innen (im Dienst) bei einer Veranstaltung der KEW auf Unigelände. Die Freiheit von Wissenschaft und Forschung ist nur dann gegeben, wenn diese ohne Überwachung durch Polizei und Staat erfolgen kann. Der Hörsaalbesuch der Polizist*innen erinnert an die Einschleusung von verdeckten Ermittler*innen in Hochschulgruppen und Selbstverwaltung in Göttingen und Heidelberg sowie weitere unrechtmäßige Polizeiaktionen zur Einschüchterung von Studierenden beispielweise in Frankfurt.
Solidarität mit allen von Repressionen betroffenen Student*innen!

https://kew-leipzig.de/presse/

Onlinewahlen keine Option für die VS Tübingen

Auf unseren Antrag hin hat der Studierendenrat Tübingen am 20.09.2021 – der letzten Sitzung vor der Konstituierung des neuen StuRa – beschlossen, sich gegen die Durchführung von Onlinewahlen zu positionieren. Die Stellungnahme (s.u.) folgt weitgehend der Positionierung des AStA Frankfurt und weiteren Studierendenvertretungen sowie des fzs e.V.. An dieser Stelle: Vielen Dank für den zahlreichen Input und die Hilfe insbesondere von anderen grünen Hochschulgruppen. <3

Hintergrund der Stellungnahme ist eine Änderung der Grundordnung der Universität Tübingen, die eine Onlinewahl – da für Hochschulwahlen geringere Ansprüche gestellt werden als für andere demokratische Wahlen – erlaubt.

Stellungnahme des StuRa Tübingen zu Onlinewahlen

Der Studierendenrat an der Universität Tübingen spricht sich entschieden gegen die Einführung von jeglichen Formen der Online-Wahlen für die Gremien an der Universität Tübingen (Senat, Fakultätsräte, Zentrumsrat, Studierendenrat, Fakultätsvertretungen) aus. Online-Wahlen und eVoting könnten nur sicher sein und den Grundsätzen demokratischer Wahlen entsprechen, wenn ihr Code für alle Wahlberechtigten verständlich wäre. Eine Voraussetzung, die derzeit nicht gegeben ist und auch in Zukunft (lange) nicht erfüllt werden wird.

Wahlen sind die allgemeinste Form der politischen Beteiligung und bilden das Fundament jeglicher demokratischen Ordnung. Ob innerhalb der Hochschulen oder außerhalb, überall gelten die gleichen Wahlgrundsätze: demokratische Wahlen sind frei, gleich und geheim.[1] Universitäten kommt als Orte der Bildung und des wissenschaftlichen Fortschritts eine besondere gesellschaftliche Rolle zu. Was hier als möglich gilt, wird gerne auf die Gesamtgesellschaft übertragen. Die Wahlen an Hochschulen müssen deshalb den selben Ansprüchen genügen, wie außerhalb der Hochschulen. Die Neufassung der Grundordnung der Universität sieht in Paragraf 10 Abs. 1 Satz 2 vor, dass Onlinewahlen nur dann durchgeführt werden können, wenn sie den Wahlgrundsätzen genügen.[2]

Wahlcomputer und e-Voting-Systeme genügen diesen Ansprüchen grundsätzlich nicht. Die Wahl ist nicht nachvollziehbar und Manipulationen können nicht – auch nicht nachträglich – erkannt werden, da die beteiligten Personen keine Kontrolle über die benutzten Geräte und Programm haben. Die Anzahl der möglichen Manipulationen und Angriffspunkte steigt bei Online-Wahlen enorm. Übertragung, Auszählung, Software und Hardware sind, selbst bei entsprechenden Informatik-Kenntnissen, für die Wählenden nicht in gleichem Maße transparent wie bei einer analogen Wahl. Darum raten auch viele Informatiker*innen von elektronischen Wahlverfahren ab, etwa der Chaos Computer Club [3] oder die Konferenz der Informatik-Fachschaften [4]. Die durch den Einsatz von Wahlcomputern und eVoting-Systemen angestrebten Vorteile, etwa schnellere Auszählung und vermeintlich geringerer finanzieller und personeller Aufwand, stehen in keinem Verhältnis zu den entstehenden Problemen. Auch die immer wieder als Hauptargument genannte gestiegene Wahlbeteiligung an Hochschulen, die ihre Wahlen bereits digitalisiert haben, ist nicht überall zu beobachten.

Aus Sicht des Studierendenrats ist eine hohe Wahlbeteiligung und eine starke Mitbestimmung der Studierenden ein Ziel. Dieses darf jedoch nicht mit unwirksamen und potenziell schädlichen Mitteln wie der Online-Wahl verfolgt werden.

.

[1] Für Bundestags- und Landtagswahlen gelten zudem "Unmittelbar" und "Allgemein". Die Wahlen für beispielsweise den Bundesrat oder die Bundeskanzler*in sind allerdings nicht unmittelbar, entsprechen jedoch dennoch den Wahlgrundsätzen.

[2] "§ 10 Wahlen (1) Wahlen erfolgen in freier, gleicher und geheimer Abstimmung und in der Regel nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Werden Wahlen mit elektronischen Mitteln durchgeführt, ist die Einhaltung der Wahlrechtsprinzipien nach Satz 1 durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen. Die Wahlmitglieder eines Gremiums, die einer bestimmten Mitgliedergruppe angehören müssen, werden von den Mitgliedern dieser Gruppe gewählt. Die Bildung von Wahlkreisen sowie eine Wahl in Vollversammlungen sind nicht zulässig. Gehören einer Mitgliedergruppe nicht mehr wählbare Mitglieder an, als Vertreterinnen oder Vertreter zu wählen sind, so werden diese ohne Wahl Mitglieder des Gremiums. Das Nähere regelt die Wahlordnung." (Fassung der Grundordnung der Universität wie abgestimmt in der Senatssitzung vom 15. Juli 2021.) Der Bezug auf die Wahlgrundsätze kann auch – und sollte aus Sicht des StuRa – als Ausschluss der Online-Wahlen gelesen werden.

[3] [https://media.ccc.de/v/pw17-167-probleme_mit_e-...](https://media.ccc.de/v/pw17-167-probleme_mit_e-voting), https://media.ccc.de/v/34c3-9247-der_pc-wahl-hack, https://netzpolitik.org/2015/31c3-e-voting-ist-...

[4] [https://wiki.kif.rocks/wiki/KIF345:Resolution_E...](https://wiki.kif.rocks/wiki/KIF345:Resolution_E-Voting), https://wiki.kif.rocks/wiki/KIF460:Reso-lutione...

Stura Tübingen spricht sich auf Antrag der GHG für Stadtbahn aus.

Der AK Presse&Öffentlichkeit der VS Tübingen schreibt:

Studierendenrat Tübingen spricht sich für Stadtbahn aus 🚃

In Tübingen wird am 26. September nicht nur der Bundestag gewählt, sondern auch per Bürgerinnenentscheid über die Innenstadtstrecke der Regional-Stadtbahn Neckaralb abgestimmt.

Die Stadtbahn hat auch große Auswirkungen für Studierende und deswegen haben wir gestern per Umlaufverfahren fast einstimmig beschlossen, die Innenstadtstrecke zu unterstützen.

Über die Stadtbahn wird gerade viel diskutiert. Unserer Meinung nach überwiegen die Vorteile:
• Unigebäude – insbesondere auf dem Berg – werden besser ans Umland angebunden
• Die Stadtbahn ermöglicht umweltfreundliches Pendeln
• Die Stadtbahn ist komfortabler als ein Bus und zu Stoßzeiten, wie etwa Vorlesungsbeginn, passen mehr Menschen in die Bahn als in Busse
• Da die Stadtbahn den Autoverkehr deutlich stärker als die Alternativen Schnellbus und Seilbahn reduziert, macht sie außerdem auch den Tal-Campus deutlich attraktiver.

Unseren Beschluss zur Stadtbahn findet ihr unter https://www.stura-tuebingen.de/pm-stadtbahn/

Wir rufen alle Studierende dazu auf, sich über die Stadtbahn zu informieren und sofern sie berechtigt sind, an der Abstimmung teilzunehmen 🗳

Alle, die seit mindestens drei Monaten den Hauptwohnsitz in Tübingen haben, EU-Bürgerin sind, das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind können beim Bürgerinnenentscheid mit über die Stadtbahn abstimmen.

Ergebnis Studierendenrats-Wahlen 2021 – Zusammensetzung des 8. StuRa Tübingen

Vorläufiges nicht-amtliches Ergebnis der Studierendenrats-Wahlen 2021 inklusive Studentische Senator*innen (Veränderung zum Vorjahreswert):

Grüne Hochschulgruppe: 8 Sitze (+/-)
Fachschaften-Vollversammlung: 4 Sitze (-1)
Solid.SDS: 2 Sitze (+1)
Juso-HSG: 2 Sitze (-2)
RCDS: 2 Sitze (+/-)
LHG: 2 Sitze (+1)
ULF Jura: 1 Sitz (+1)

Senat: RCDS tauscht mit Juso HSG den Senatsplatz, die anderen Sitze — 2 GHG, 1 FSVV — bleiben unverändert.
Die Wahlbeteiligung lag uniweit bei rund 6 % (-2 Prozentpunkte).

StuRa: Die Fachschaften-Vollversammlung verliert einen Sitz an Solid.SDS. Juso-HSG verlieren knapp ihren Senatssitz und einen weiteren Sitz im StuRa an LHG und ULF Jura. Der RCDS zieht wieder in den Senat, verliert dafür aber einen der beiden Sitze im StuRa.

Insgesamt konnte keine der Listen ihre Wähler*innen an die Urnen holen. Die geringe Wahlbeteiligung zeigt auch das Wissen um die geringen Handlungsmöglichkeiten der Studierendenschaft. Eine Stimmabgabe ist verglichen mit Demos, Kundgebungen und mehr verhältnismäßig unwichtig. Die Stimmen für unsere konkrete Utopie einer gemeinsamen Studierendenvertretung blieben anteilig in etwa gleich.

Mit der Wahl ist aber noch nichts gewonnen: Nur konsequente Arbeit in offenen Arbeitskreisen, in Fachschaften und Gruppen und eine solidarische Kompliz*innenschaft kann etwas an unserer Uni verändern. Dafür wollen wir weiterhin kämpfen, mit euch zusammen.

Danke an alle, die trotz alledem wählen waren oder durch ihre Arbeit als Wahlhelfer*innen, Wahlleitung oder innerhalb der Verwaltung und der Poststelle die Wahl ermöglicht haben.