Position zu Energiesparmaßnahmen der Landesregierung Baden-Württemberg
Die Ankündigung, nur 80% der höheren Energiekosten für die Universität Tübingen zu übernehmen, bekämpft keine Probleme, sondern schafft nur neue. Eine Durchsetzung würde dem Bildungs- und Forschungsstandort Baden-Württemberg schaden und eine kurzsichtige und fahrlässige Politik der Landesregierung bedeuten.
Globale Faktoren haben die Energieversorgung in Deutschland unter große Herausforderungen gestellt. Um gravierende Auswirkungen auf die Wirtschaft und Bevölkerung zu verhindern, ist es wichtig, verantwortungsvoll mit Strom und Gas umzugehen. Das bedeutet konkret, unnötigen Verbrauch zu verringern und ggf. sogar auf nicht notwendige Heiz- oder Stromerzeuger zu verzichten.
Die Universität Tübingen ist davon keinesfalls ausgeschlossen. Bei fast 30.000 Studierenden und 19.000 Mitarbeitern fallen zwangsweise hohe Energiekosten an. Neben den notwendigen Kosten für die Forschung und Lehre, z. B. die Serverfarmen zum Berechnen und Analysieren von komplexen Datensätzen, die ganzjährigen Gärten mit wichtigen Pflanzen oder die Vielzahl an elektronischen Geräten in der Medizin, sind natürlich auch vermeidbare Kosten mit dabei. Die Universität und allem voran die Studierenden arbeiten stetig daran, diese Kostenstellen abzubauen und neue Wege zu finden, mehr Energie einzusparen. Selbst im Winter sind in den meisten Gebäuden die Heizungen auf ein Minimum heruntergedreht. Viele besuchen die Vorlesungen in Winterjacke. Beim Verlassen der Räume wird das Licht abgeschaltet. Warmes Wasser gibt es sowieso nicht.
Die Wissenschaftsministerin Petra Olschowski fordert von den Universitäten: „Mindestens 20 Prozent weniger Energieverbrauch ist das Ziel. Dabei sollten aber der grundlegende Betrieb der Hochschulen, wichtige Forschungsvorhaben und vor allem auch die Präsenzlehre nicht infrage gestellt werden“. Mit diesen Maßnahmen lassen sich aber keine 20 Prozent Energieverbrauch einsparen, ohne Einschnitte in der Forschung und Lehre zu machen. Wir beobachten mit großer Sorge die Forderung von Frau Olschowski und den damit verbundenen Druck auf die Universität. Um das Haushaltsdefizit auszugleichen, müssen zwangsweise nicht nur Energiekosten, sondern auch Angestellte, Räume und Lehrmittel eingespart werden. Wir halten die Aussage auch insofern realitätsfremd, als dass die Universität sich schon gezwungen sah, die Präsenzlehre vor Weihnachten einzustellen.
Es ist fraglich, inwieweit das Land Baden-Württemberg davon profitiert, die Universitäten nicht vollumfänglich zu unterstützen. Nachdem die Präsenzlehre schon gelitten hat, wundern wir uns darüber, welche Maßnahmen als nächstes eingesetzt werden. Es wird bei diesem Kurs unausweichlich auf Kürzungen in Forschung und Lehre hinauslaufen. Entweder durch weniger Lehrstühle/ Professuren oder durch reduzierte Lehrmittel. Dass dies dem Bildungsstandort Baden-Württemberg schadet, ist keine Frage. Der Kurs der Landesregierung ist für uns nicht nachvollziehbar und besonders frustrierend, nachdem die Studierenden schon während Corona mit am wenigsten Unterstützung erhielten und zwei Jahre lang auf Präsenzunterricht verzichten mussten. Anstatt das Defizit in der Lehre wieder aufzuholen, wird der Fortschritt aus dem letzten Jahr zunichtegemacht. Es muss sich also niemand mehr wundern, warum sich immer weniger Studierende im ersten Semester, national und international, für Baden-Württemberg entscheiden.
Quellen:
Studierendenzahlen BW:
https://www.statistik-bw.de/Presse/Pressemitteilungen/2021132Zitat Frau Olschowski:
https://www.landtag-bw.de/home/aktuelles/dpa-nachrichten/2022/Dezember/KW50/Mittwoch/dd3d7b58-ec2d-4d31-a155-5a5f3639.htmlHier könnte Ihr Ärger stehen >:(
(Das ist die Stellungnahme der juristischen Fakultät zu dem Thema. Macht damit was ihr wollt, verallgemeinert es, ergänzt es oder ändert es so ab, dass es ein eigenes Statement von eurer Fakultät wird)
Auswirkung der Energiesparmaßnahmen für die juristische Fakultät
Die von der Universität unweigerlich eingeplanten Einschnitte in die Budgets der jeweiligen Fakultäten haben verheerende Folgen für die Ausbildung und die Lehre. Besonders Studiengänge, welche auf
bestimmte Räumlichkeiten und Geräte angewiesen sind, sind hiervon schwer betroffen. Doch auch die Studierenden der juristischen Fakultät würden maßgeblich betroffen sein, wenn es tatsächlich zu
diesen Maßnahmen kommen würde. Da Juristen lediglich auf Bücher und halbwegs beleuchtete und beheizte Räumlichkeiten angewiesen sind, ist es schwer Energie und Kosten zu sparen. Besonders am
Personal wird es zu Kürzungen kommen. Davon sind auch wissenschaftliche Mitarbeiter betroffen. Diese wissenschaftlichen Mitarbeiter leisten einen unübersehbaren Teil der Ausbildungsarbeit an der Fakultät.
Dies sind die Mitarbeiter, welche Fallbesprechungen organisieren, leiten und den Studierenden unmittelbar zur Hilfe stehen, wenn sie Schwierigkeiten haben. Es sind sie, die sich mit den Fragen der Anfänger, aber auch Fortgeschrittenen gleichermaßen beschäftigen und ihnen immer beiseite stehen. Sie
vermitteln Wissen, welches nicht auf dieselbe Art und Weise in Vorlesungen überhaupt vermittelbar wäre. Durch die Kürzungen würde es zu mindestens 7 freie Fallbesprechungsstellen kommen. Das
bedeutet, dass manche Teile eines Rechtsgebiets nicht mehr behandelt werden könnten. Hierdurch würde es keine begleitenden Veranstaltungen zu den normalen Vorlesungen geben, welche benötigt
werden, um den Stoff und die Materie richtig zu verinnerlichen. Es würden Lücken entstehen, besonders im späteren Verlauf des Studiums, welche sich dann zum Examen hin verdeutlichen und zu Ergebnissen führen werden, welche nicht den Anspruch der Universität gerecht werden. Ein so drastischer Abfall der Lehre würde nicht nur den Quoten der Fakultät zu Lasten fallen, sondern insbesondere den Studierenden. Sie sind es dann, welche nicht die Chance bekommen, die ihnen eigentlich zustehenden Angebote
wahrzunehmen um ihr Studium zu bewältigen. Die Vorgehensweise des Landes Baden-Württemberg ist unzumutbar und fahrlässig gegenüber den Studierenden, welche sowieso zu Genüge von der Politik nicht wahrgenommen und oftmals ignoriert werden. Ihre Schutzbedürftigkeit wird ignoriert und es wird verkannt, dass letztlich sie es sind, die im späteren beruflichen Leben, durch die Folgen der Maßnahmen in den prägenden Jahren ihrer Ausbildung, die Konsequenzen tragen müssen.
Fachbereich WiWi:
Unsere Fakultät muss zum Geldsparen über 600.000€ an Energiekosten senken. Da wir abgesehen von Seminarräumen keine weiteren Energienutzungen haben, wird eine Geldeinsparug an anderen Stellen zwangsweise passieren. Am flexibelsten sind die Kosten für Gehälter und Löhne. Wenn die Uni auf den Druck der Landesregierung wirklich das Ziel umsetzen muss, ist das die erste Stelle and der gekürzt wird. Auch wenn dies Stellen sind die nicht direkt die primären Lehrveranstaltungen angeht, wird es durch eine langsamere Verwaltung und eingesparte Zusatzveranstaltungen zwangsweise zu einer verminderten Qualität der Lehre führen. Es ist ein Unding, dass nach zwei Jahren eingeschränkter Lehre die Studierenden erneut auf eine qualifizierte Ausbildung verzichten müssen. Um Energie zu sparen die zukunftsprägende Generation Deutschlands die Mittel zu nehmen auf einem globalen Markt konkurenzfähig zu sein. Jetzt schon ist eine Maßnahme den universitären Betrieb vor Weihnachten einzusparen, um die Gebäude nicht heizen zu müssen. Das führt dazu, dass die Kosten nicht stark gesenkt werden. Sie werden nur auf viele kleine Haushalte aufgeteilt. Dafür fallen Lehrveranstaltungen in qualitativ schwächere Onlineformate aus. Eine förderung des akademischen Standorts sollte nicht einer förderung des Wirtschaftsstandorts unterlegen. Beide Bereiche sind für eine bewahrung internationeler Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands gleichberechtigt und so sollten sie auch behandelt werden.
- 20% Energieeinsparungen zum Vorjahr (aus der Luft gegeriffen)